Selbstständiger Pyrotechniker
Erlaubnis nach §7 SprengG
Bühnenpyrotechnik: Befähigungsschein nach §20 SprengG für den Umgang – ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen – mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen. Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorie T1, T2 und Kategorie 2.
Höhenfeuerwerk: Feuerwerk mit Pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 2, 3, 4
Seit 2009 arbeite ich als selbständiger Pyrotechniker und habe bei vielen großen nationalen und internationalen Pyroshows im In- und Outdoorbreich mitgearbeitet.